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Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten gemäß § 7 Verpackungsgesetz (VerpackG) haben wir uns dem bundesweit tätigen dualen System der Noventiz GmbH, Dürener Str. 350, 50935 Köln, Deutschland, angeschlossen (Kundennummer: 0190501).
Unsere Registrierung als Hersteller/Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter der Registrierungsnummer DE2491711334690 öffentlich einsehbar: www.verpackungsregister.org.
Weitere Informationen finden Sie unter www.noventiz.de. Die aktuelle Bestätigung der Firma Noventiz können Sie hier herunterladen: Bestätigung Verpackungsverordnung.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten (auch fest verbaute), sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus zurückzugeben.
Sie können Altbatterien und Altakkus, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Wir werden diese fachgerecht entsorgen.
Alternativ können Sie Altbatterien auch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Weitere Informationen, Rückgabemöglichkeiten und Hinweise finden Sie auf der offiziellen Informationsseite der deutschen Batterierücknahmesysteme:
www.batterie-zurueck.de/bewirtschaftungvonaltbatterien

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unter dem Mülltonnensymbol können zusätzlich folgende chemische Zeichen angegeben sein:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Hinweis zu Entsorgungskosten gemäß Art. 74 Abs. 5 BattVO
Der Preis für Batterien sowie für Produkte, die Batterien oder Akkus enthalten, beinhaltet die vom Hersteller getragenen Kosten für Sammlung, Behandlung und Recycling der Altbatterien. Diese Entsorgungskosten werden an der Verkaufsstelle separat ausgewiesen.

Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dafür sind Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwendet werden. Bitte trennen Sie Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Elektroaltgeräten verpflichtet.
Sie können Ihr Elektroaltgerät bei Kauf eines vergleichbaren neuen Elektrogerätes unentgeltlich an uns zurückschicken. Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes können Sie ein Altgerät, das in keiner Abmessung größer als 25 cm ist, unentgeltlich an uns zurückschicken. Wenn Sie ein Elektroaltgerät an uns zurückschicken möchten, fordern Sie bitte über unser Kontaktformular ein Versandlabel an und geben Sie dort im Mitteilungsfeld Ihre vollständige postalische Adresse an. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst verantwortlich sind.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/.